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   BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90   

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https://dejure.org/1990,6178
BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90 (https://dejure.org/1990,6178)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1990 - 2 StR 142/90 (https://dejure.org/1990,6178)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - 2 StR 142/90 (https://dejure.org/1990,6178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Zeitpunkt des Versuchbeginns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90
    Aus diesem Grunde kann hier auch nicht mit den Grundgedanken der Entscheidungen BGHSt 22, 77; 27, 324 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]Heimtücke bejaht werden, weil der Zeuge - wenn auch in einen Hinterhalt gelockt - jedenfalls noch nicht wehrlos in der Falle war, als seine Arglosigkeit entfiel.
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90
    Aus diesem Grunde kann hier auch nicht mit den Grundgedanken der Entscheidungen BGHSt 22, 77; 27, 324 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]Heimtücke bejaht werden, weil der Zeuge - wenn auch in einen Hinterhalt gelockt - jedenfalls noch nicht wehrlos in der Falle war, als seine Arglosigkeit entfiel.
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90
    Das bedeutet, daß Handlungen eines Täters, die nach dem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind, nur dann als Beginn der Ausführungshandlung, also als Beginn des Versuchs und damit auch als erster mit dem Vorsatz der Tatbestandserfüllung geführter Angriff angesehen werden können, wenn sie im Falle ungestörten Fortgangs unmittelbar - nämlich ohne notwendige Zwischenakte - in die Tatbestandsverwirklichung einmünden können (BGHSt 26, 203 [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75] und die gesamte sich daran anschließende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Hält der Täter - wie hier - ein Erscheinen des Opfers im Wirkungskreis des Tatmittels hingegen für lediglich möglich, aber noch ungewiß oder gar für wenig wahrscheinlich (etwa beim Wegwerfen einer mit Gift gefüllten Schnapsflasche im Wald), so tritt eine unmittelbare Rechtsgutsgefährdung nach dem Tatplan erst dann ein, wenn das Opfer tatsächlich erscheint, dabei Anstalten trifft, die erwartete selbstschädigende Handlung vorzunehmen und sich deshalb die Gefahr für das Opfer verdichtet (BGH NJW 1954, 567; vgl. auch BGHR StGB § 22 Ansetzen 12; so im Ergebnis auch Lackner aaO Rdn. 9; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 251).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Dieser Schlag sollte nach der Vorstellung des Angeklagten unmittelbar dazu führen, daß M. niederstürzte und in ungestörtem Fortgang wollte der Angeklagte dann M. ins Knie schießen, so daß sein Vorsatz im Zeitpunkt des Beginns des Faustschlags bereits auf die Herbeiführung der schweren Folge gerichtet war (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 12, 16; vgl. auch BGH NStZ 2000, 422).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    a) Maßgebend für die Beurteilung, ob der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewußt zur Tötung ausgenutzt, somit heimtückisch gehandelt hat, ist grundsätzlich der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs und damit der Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 22 Ansetzen 12 und § 211 II Heimtücke 2, 4 und 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Auch erstreckt sich das Versuchsstadium einer Tat auf Handlungen, die nach dem Tatplan der Tatbestandsverwirklichung in dem Sinne unmittelbar vorausgehen, daß der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv ohne weitere Zwischenakte zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt (vgl. BGHSt 26, 201, 202/203; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGHR StGB § 22 Ansetzen 12 und § 211 II Heimtücke 6).

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Bevor sich die Sozialarbeiterin oder eine später an ihrer Stelle angeforderte Person nicht dem Verlangen des Angeklagten folgend zu dessen Zelle begab, lag ein unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB) zur Verwirklichung einer Geiselnahme, das ein unmittelbares Einmünden in die Tatbestandshandlung mit konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts erfordert, noch nicht vor (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 6, 11, 12).
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